Sie haben sich aufgrund der Pandemie für staatliche Subventionen beworben und die zu Unrecht erhalten? Dann handelt es sich um Subventionsbetrug. Wir erklären, wie Sie nun vorgehen sollten.

Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung durch die Polizei?

In Zeiten der Corona-Pandemie stehen berechtigten Kleinunternehmern und Selbstständigen bestimmte Soforthilfen zu. Dennoch ist seit der Corona-Krise vermehrt bekannt geworden, dass bereits ausgezahlte Soforthilfen auch auf Konten Unberechtigter eingegangen sind. Unrichtige oder unvollständige Angaben auf den Antragsformularen und die daraus erhaltenen Zahlungen sind zum Beispiel Hinweise und mitunter auch einschlägige Tatsachen eines Subventionsbetrugs. Somit leiteten zweifelhafte Zahlungsempfänger die Staatsanwaltschaften dazu, während der Corona Situation 2020 diverse Ermittlungen bezüglich der Subventionen aufnehmen zu müssen.

Ebenso bringen durchaus auch Banken auffällige Zahlungseingänge zur Anzeige, bei denen Zweifel eines berechtigten Erhalts der Zahlungen besteht.

Corona Soforthilfe zu Unrecht erhalten – gilt das als Betrug?

Eine zu Unrecht erhaltene Corona Soforthilfe kann als Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB gelten. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die zu einem bestimmten Vorteil in Bezug auf die Subvention geführt haben.

Es kann außerdem auch dann ein Subventionsbetrug vorliegen, wenn der Subventionsgeber eine bestimmte Verwendungsbeschränkung (in diesem Fall notwendige Corona Soforthilfe) festgelegt hat, die vonseiten der Kleinunternehmer missachtet und der Geldbetrag anderweitig verwendet wurde. Wer als Zahlungsempfänger den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen hat, kann ebenso dafür bestraft werden.

Was ist Subventionsbetrug und welche Strafen drohen mir?

Ein Subventionsbetrug ist die nicht gerechtfertigte Beantragung und Verwendung von Subventionen und umfasst auch nicht berechtigte Zahlungseingänge während der Corona-Pandemie.

Ein Subventionsverfahren bei unberechtigt erhaltener Leistung aus öffentlichen Mitteln ist somit bereits bei einem leichtfertigen Umgang mit dem Geldbetrag möglich. Eine leichtfertige Handlung kann ernsthafte Folgen mit sich bringen und durchaus mit einer höheren Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und länger bestraft werden.

Ein schwerer Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB kann mit Haftstrafen von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt zum Beispiel bei grobem Eigennutz oder unter der Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege vor, die zu unberechtigt erlangten Subventionen führen. Ein Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger gilt ebenso als schwerer Subventionsbetrug.

Corona-Soforthilfe Betrug – was tun?

Beschuldigte sollten auf jeden Fall bedacht an die Situation herangehen. Auch in Zeiten der Pandemie gilt, Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Handlungen zu treffen. Ansonsten wird die Situation unter Umständen nur noch unangenehmer. Bei voreiligen Aussagen im Eifer des Gefechts kommen eventuell Details zur Aussprache, die vonseiten der Behörde nicht verlangt waren und wodurch sich die/der Beschuldigt*e durchaus zudem selbst beschuldigt.

Zudem liegen ohne eine vorherige Akteneinsicht keine Informationen vor, auf welchen Hinweisen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stützen. Schließlich muss den Behörden der Nachweis eines Betrugs vorliegen.

Das Recht zu Schweigen steht jeder/jedem Beschuldigte*n zu. Es empfiehlt sich daher, die Aussage gegenüber der zuständigen Behörde erst nach der Absprache mit einem Anwalt einzugehen – außer der Vorwurf kann ohne juristischen Beistand ausgeräumt werden.

Wegen Corona Hilfsgeldern wegen Betrug angeklagt_

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wird Ihnen ein Subventionsbetrug vorgeworfen, so stehen wir Ihnen mit unseren juristischen Fachkompetenzen beiseite. Nach Einholung der Akteneinsicht besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Idealerweise kann der Tatverdacht ausgeräumt und das Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail, wir nehmen uns Zeit für Sie.

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