• Entwickeln oder vertreiben Sie Software?

  • Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen rechtlichen Konflikten gegenüber?

  • Ein Fachanwalt für IT-Recht bietet die bestmögliche Fachkompetenz und Praxiserfahrung.

  • JUSLEGAL berät Sie als Rechtsanwalt und erfolgreicher IT-Unternehmer auf Augenhöhe

Software-Recht

Promovierter Fachanwalt für IT-Recht

Langjährige Erfahrung als Fachanwalt und Gründer mehrerer IT-Firmen

Juristisches, unternehmerisches und technisches Verständnis für Ihr Anliegen

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Erstklassige Beratung für Software-Unternehmer

Wir beraten Sie im Softwarerecht bei der Entwicklung von Software wie auch bei Handel mit Software. Egal, ob Sie mit neuer gebrauchter oder neuer Software handeln. Das Abmahnrisiko ist immens. Bei Fragestellung im Zusammenhang mit dem Key-Handel sind Sie bei uns richtig.

Kompetenter Rechtsbeistand vom Fachanwalt

Bei JUSLEGAL berät und vertritt Sie ein Fachanwalt für IT-Recht, der insbesondere auf Software-Recht spezialisiert ist. Langjährige Erfahrung und eine hohe Spezialisierung ermöglichen eine erstklassige rechtliche Unterstützung. Typische Beratungsfelder der Kanzlei sind:

  • Non Disclosure Agreements (NDAs) / Geheimhaltsvereinbarungen vor Projektbeginn und darüber hinaus
  • Rechtliche Hürden bei der Anpassung und Erweiterung bestehender Software externer Anbieter
  • Unterschiedliche Service Level Agreements (SLA) für unterschiedliche Vertriebsmodelle: Software as a Service (SaaS) oder Application Service Providing (ASP)
  • Weiterführende Vertragswerke nach dem Vertrieb für Wartung, Instandhaltung und fortlaufende Haftung
  • Einbindung eines Software Escrow Agents (Treuhänder) in die Kundenbeziehung
  • Einbindung externer Dienstleister, wie einem Programmierer in die Entwicklung

Erfahren Sie mehr über die Rechtsgebiete der Kanzlei.

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