WhatsApp zählt mittlerweile zu den beliebtesten Kommunikationsmitteln der Welt. Doch ist der Dienst DSGVO-konform – besonders dann, wenn man es für berufliche Zwecke einsetzen möchte?

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema WhatsApp und Datenschutz wissen müssen.
Whatsapp datenschutzkonform nutzen

Allgemein bekannt ist, der weltweit beliebte Messengerdienst WhatsApp und die Social Media Plattform Facebook stehen miteinander in Verbindung. Bei der Nutzung von WhatsApp können somit durchaus Metadaten an die Social Media Plattform Facebook gelangen. Der Datenschutz von personenbezogenen Daten von WhatsApp steht daher nicht durchweg in einem guten Licht. Sich datenschutzrechtliche Auskünfte über die Kommunikation einzuholen ist daher stets sinnvoll. Ausweichmöglichkeiten auf andere Messenger ist ebenso eine weitere Option, bringt allerdings durchaus anderweitige Schwachstellen mit sich.

Offiziell ist es nicht erlaubt, bei der Nutzung von WhatsApp bestimmte Metadaten weiterzuleiten. Rein der Theorie ist dies bei WhatsApp allerdings möglich. WhatsApp Daten und der Datenschutz sind schon lange ein Thema für sich und es ist dabei relevant, sich ausreichend über die aktuellen Gegebenheiten zu informieren. Schließlich stehen der Nutzung des Messengers die europäischen Standards im Bereich des Datenschutzes durchaus entgegen.

Ein Schritt hin zum Datenschutz bei WhatsApp gelang dem Unternehmen bei der Einführung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dadurch sind die WhatsApp Nachrichten insofern geschützt, dass kein Dritter mitlesen oder mithören kann. Ferner können unter den WhatsApp Einstellungen weitere datenschutzrechtliche Optionen eingestellt werden, um den Dienst individuell nutzen zu können.

Wie handhabt WhatsApp die persönlichen Daten der User?

Bei der Kommunikation über WhatsApp fallen eine Menge Metadaten an, welche der Messengerdienst sammelt und dadurch reichlich personenbezogene Daten erhält. Seien es Profilbilder, Standortdaten oder Rechnungsinformationen. Je nachdem in welchem Umfang der Messenger genutzt wird, sammeln sich mehr oder weniger Daten an.

Welche Daten werden gespeichert? Und wie lang?

Vor der Nutzung muss jede/r Nutzer*in den Nutzungsbedingungen zustimmen. Dadurch wird die Einwilligung der Speicherung der Daten erteilt.

Gesammelt werden prinzipiell alle Informationen, die von den Usern angegeben werden. Dies umfasst zum Beispiel Name, Telefonnummer, Geburtstag, Standort, Status und Profilbild. Naheliegend ist, dass die Daten zumindest so lange gespeichert werden so lange die App aktiviert ist. Des Weiteren erhält der Messengerdienst Zugriff auf das Adressbuch.

Genaue Auskünfte über die Speicherung der Personendaten sind jedem/jeder User*in zugänglich. Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO gilt somit auch für WhatsApp, wodurch ein Bericht angefordert werden kann.

So können Sie eine Auskunft einholen:

  • Einstellungen von WhatApp öffnen
  • Den Registerpunkt „Account“ anwählen
  • Auf „Account-Info anfordern“ klicken

Nachrichten werden nur so lange auf dem WhatsApp Server gespeichert, bis diese dem Empfänger zugestellt wurden. Konnten WhatsApp Nachrichten nach 30 Tagen nicht zugestellt werden, so werden diese gelöscht.

Datenschutz von WhatsApp-Services

WhatsApp speichert genau jene Daten, die dem Dienst zur Verfügung gestellt werden. Jede/r Nutzer*in kann eigene Vorkehrungen treffen, um die Thematik WhatsApp und Datenschutz besser miteinander zu vereinen und es können dadurch nicht mehr so viele Informationen an Facebook gelangen. Somit lässt sich die datenschutzrechtliche Sicherheit individuell erhöhen und jede/r Nutzer*in hat sozusagen die Kontrolle über die Weitergabe von Daten. Die Datenschutz Einstellungen ermöglichen individuelle Optionen.

Außerdem spielt auch das Backup eine Rolle bezüglich dem Datenschutz. Ein Backup hat zum Ziel, Chatverläufe zu speichern und stets wieder abrufen zu können. Dadurch werden selbstverständlich alle Daten gespeichert. Bei einem Backup auf dem PC oder in einer Cloud wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgehoben und die Infos werden zum Beispiel bei Google oder in einer anderen Cloud – ohne Verschlüsselung – abgelegt.

Der Standort:

Unter dem Registerpunkt:
Account – Datenschutz – Live-Standort

…können individuelle Standorteinstellungen vorgenommen werden. Jede/r Nutzer kann dadurch festlegen, mit wem der Standort geteilt werden soll. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es allerdings stets ratsam, die Standorteinstellungen zu deaktivieren.

Gruppen:

Unter dem Registerpunkt:
Account – Datenschutz – Gruppen

…können Einstellungen zu den WhatsApp-Gruppen vorgenommen werden. Zum Beispiel ist die Einstellung möglich, dass nur eigene Kontakte die eigene Telefonnummer in einer Gruppe hinzufügen können. Ebenso können auch einzelne Kontakte ausgeschlossen werden. Andererseits kann auch das Zufügen zu Gruppen jedem WhatsApp-Nutzer gestattet werden.

Weitere Einstelloptionen:

Eine weitere gute Einstelloptionen ist der Registerpunkt :
Account – Datenschutz – Zuletzt online

…unter diesem Menüpunkt kann eingestellt werden, dass niemand sieht, wann die/der Nutzer*in zuletzt online war.

Unter dem Menüpunkt:
Einstellungen – Daten- und Speichernutzung

..können Informationen zum eigenen Chatverhalten abgerufen werden.

Die Lesebestätigung kann über Account – Datenschutz – Lesebestätigung deaktiviert werden.

Datenschutz: Ist WhatsApp Business eine gute Idee für Unternehmen?

WhatsApp Business kann lediglich aus technischer Sicht als Messengerdienst in Unternehmen genutzt werden. Im Hinblick auf den Datenschutz sagen die Lizenzen jedoch nichts aus. Eine datenschutzkonforme Nutzung ist nicht deshalb gegeben, nur weil WhatsApp Business genutzt wird. Die datenschutzrechtlichen Grundproblematiken bestehen genauso wie bei der klassischen Variante für Privatpersonen.

Installieren Unternehmen WhatsApp Business auf dem Diensthandy und legen direkt los, so verstößt diese Vorgehensweise jedenfalls gegen die Datenschutzgrundverordnung. WhatsApp greift automatisch auf das Adressbuch zu und übermittelt durchaus personenbezogene Daten in die USA. Dieser Vorgang ist ohne Einwilligung nicht erlaubt. Wichtig ist daher, vor der Installation genaue datenschutzkonforme Rahmenbedingungen auszuarbeiten, damit auf das eigene Unternehmen kein Verstoß gegen den Datenschutz zukommt. Haben Sie bezüglich Ihres Arbeitnehmerdatenschutzes vorgesorgt?

Wie Sie Whatsapp im Unternehmen datenschutzkonform nutzen (1)

Benötigen Sie Hilfe rund um den Datenschutz? Juslegal ist Ihr dauerhafter Ansprechpartner ab 100 Euro pro Monat. Wir sind zertifizierter Datenschutzbeauftragter >>

Warum WhatsApp?

WhatsApp besitzt den wahren Kultstatus unter den Messengerdiensten. Es stehen attraktive Funktionen, Optionen und Features bereit und zudem ist der Messenger weltbekannt sowie leicht zu bedienen. Der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz von Nutzern sind eindeutige Pluspunkte und übertreffen andere Nachrichtendienste. Datenschutzrechtlichen Services wie es eventuell andere Messenger bieten, scheinen nicht so sehr ins Gewicht zu fallen.

Gibt es Alternativen zu WhatsApp?

Ja, Alternativen zu WhatsApp gibt es. Weitere Messengerdienste wären Telegram, Threema oder Spike.

 

Datenschutz und WhatsApp: Unser Fazit

Um WhatsApp nutzen zu können, werden stets personenbezogene Daten gespeichert. Die Einwilligung vor der Nutzung gewährt einen gewissen Zugriff auf die erteilten Informationen. Dennoch sei gesagt, dass eine datenschutzkonforme Nutzung des Messengers ebenso nicht gar so weit gegriffen ist. Schließlich lassen sich einige Datenschutzeinstellungen individuell vornehmen und eine Einsicht in die gespeicherten Informationen ist jeder Zeit möglich. WhatsApp hat zwar stets mit vorwurfsvollen Lücken im Bereich des Datenschutzes zu kämpfen, allerdings können auch App-User*innen einen Großteil zum Datenschutz beitragen.

Teilen Sie diesen Artikel!

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Wir sind gerne für Sie da!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

  • BTMG Anwalt München

BtMG Anwalt München

25.05.22|Strafrecht|

BtMG Anwalt München - Ihre starke Strafverteidigung (24/7 erreichbar) Tel: 089 8967 4555 - JUSLEGAL - die Strafrechtskanzlei in München - Ihnen steht ein Strafverfahren bevor und Ihre Existenz ist in Gefahr? Für Beschuldigte ... weiterlesen.

eBay-Konto gesperrt

21.02.22|E-Commerce-Recht|

Wurde Ihr eBay-Konto gesperrt? -Für Unternehmen: Mit Unterstützung eines durchsetzungsfähigen Rechtsanwalts Konto entsperren lassen - Schützen Sie Ihre wirtschaftliche Existenz. Gelangen Sie mit Ihrem eBay-Handel schnell zurück auf Erfolgskurs. Wir setzen uns für Sie ... weiterlesen.

  • E-Mail Werbung - Was ist erlaubt?

E-Mail Werbung – Was ist erlaubt?

08.02.22|E-Commerce-Recht|

E-Mail-Werbung ist mit der richtigen Ausführung eine lukrative Marketing-Maßnahme. Doch wegen der strengen Vorschriften des Wettbewerbsrechts und Datenschutzes ist nur ein enger Handlungsrahmen zulässig. Wettbewerber, Abmahnvereine oder auch Behörden mahnen gerne wegen solcher ... weiterlesen.

  • Ab wann ist eBay-Handel gewerblich?

Handel auf eBay: Ab wann gilt er als gewerblich?

02.02.22|E-Commerce-Recht|

Der Handel auf eBay ist lukrativ, doch die Grenze zwischen gewerblichen und privaten Handel verläuft fließend. Eine Fehleinschätzung Ihrerseits kann zu Steuernachzahlungen und Geldstrafen führen. Wenn Sie regelmäßig auf eBay Handel betreiben, ist ... weiterlesen.