Bereits seit Dezember 2019 hält die Coronapandemie die ganze Welt in Atem. Mittlerweile ist es normal, als Gastronom oder Dienstleister persönliche Daten von Kunden anzufordern. Doch ist das DSGVO-konform? Und wie müssen diese Daten behandelt werden?

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Kontaktdatenerhebung und Corona wissen müssen.
wie kann ich Kontaktdaten während der Corona Pandemie rechskonform behandeln?

Über 40 Millionen Infizierte und mehr als eine Million Tote brachte Sars COV2 mit sich, welches sich im Rahmen von Covid-19 bei Betroffenen entwickeln kann. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat die Bundesregierung zahlreiche Bestimmungen erlassen. Dazu gehört auch die Kontaktdatenerhebung von Besuchern, vor allem im Gastronomie- und Beautybereich.

Durch die zahlreichen Neuerungen, die in letzter Zeit fast wöchentlich in Kraft treten, fühlen sich vor allem zahlreiche Kleinunternehmer und Gäste verunsichert. Worauf bei der Erhebung der Kontaktdaten während der Pandemie zu achten ist und welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, erfahren Sie im Folgenden.

Datenschutz – Rechte und Pflichten der Verbraucher

Seit einigen Monaten traten Gesundheitsmaßnahmen in Kraft, welche die Verbreitung von Corona eindämmen sollen. Desinfektionsmittel und Beschränkungen der Besucherzahlen in zahlreichen Lokalen gehören zu diesen Vorsichtsmaßnahmen. Des Weiteren sind die Bürger dazu angehalten, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten und Atemschutzmasken zu benutzen, um ihre Gesundheit zu schützen.

Als Gast in einem gastronomischen Betrieb müssen Sie die oben genannten Vorsichtsmaßnahmen selbstverständlich ebenfalls umsetzen. Hinzu kommt, dass Sie sich beim Betreten der Lokalität verpflichten, dem Unternehmen Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Der Grund für diese Datenerhebung ist schlicht und einfach die Möglichkeit, auch rückwirkend Infektionsketten nachverfolgen zu können.

 

Beispiel einer Coronainfektionskette:

Am 15.10.2020 haben Sie sich mit Ihrer Partnerin im schicken Restaurant um die Ecke einen schönen Abend gegönnt. Zur Gleichen Zeit hielt sich ein weiteres Pärchen im kleinen Restaurant auf, welches am 16.10.2020 positiv auf das Coronavirus getestet werden konnte. Es hatte sich einen Tag vor dem Restaurantbesuch mit einer Bekannten getroffen, die zu dem Zeitpunkt ebenfalls unwissentlich an Corona erkrankt war.

Nun muss das Gesundheitsamt ermitteln, wo sich das infizierte Pärchen am 15. und 16. Oktober aufgehalten hatte, um mögliche Infektionsketten vermeiden zu können. Da die Infizierten gewissenhaft sind und auch den Restaurantbesuch vom 15.10.2020 angeben, muss der Betreiber die Kontaktdaten aller Gäste zur Verfügung stellen, die sich um die gleiche Zeit im Lokal aufgehalten haben.

Im nächsten Schritt werden alle Verdachtsfälle kontaktiert und schnellstmöglich auf eine Coronaerkrankung getestet. Während der Testphase müssen sich Betroffene, ebenso wie bei einem positiven Test, in Quarantäne begeben.

Würden die Gastronomen keine Kontaktdaten aufbewahren, wäre das Testen und Isolieren möglicher Betroffenen im Nachhinein nicht möglich gewesen. Ergo hätten sie Kontakt mit weiteren Personen aufgenommen und das Virus innerhalb kürzester Zeit auf ihren gesamten Bekanntenkreis übertragen.

Rechte und Pflichten der Verbraucher bezüglich der Kontaktdatenerhebungen

Selbstverständlich ist es allen klar, dass die verpflichtende Erhebung persönlicher Kontaktdaten einen tiefen Einschnitt ins Persönlichkeitsrecht des Einzelnen darstellt. Aus diesem Grund haben Sie das Recht, zu erfahren, wofür und wie lange Ihre Daten verwendet werden können. Ebenso ist es selbstverständlich, dass Ihre personenbezogenen Informationen nicht an Fremde weitergegeben werden dürfen und ausschließlich staatliche Organisationen im begründeten Verdachtsfall Kontakt zu Ihnen aufnehmen dürfen.

Aufgrund der oben aufgeführten Bestimmungen und in dem Wissen, dass die Kontaktdaten nur temporär gespeichert und im ausschließlich im Notfall an das Gesundheitsamt weitergegeben werden dürfen, können sich Gäste weiterhin der Wahrung ihrer Privatsphäre sicher sein.

Zusammengefasst haben Verbraucher momentan folgende Rechte und Pflichten:

  • Wahrheitsgemäße Angabe personenbezogener Daten
  • Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Gästen
  • Tragen eines Mundschutzes beim Verlassen des Platzes
  • Einhaltung von Hygienebestimmungen (bspw. Handdesinfektion) empfohlen
  • Einsicht in Ihre gespeicherten Daten
  • Aufklärung über den Grund der Datenerhebung und die Speicherdauer

Personenbezogene Daten verarbeiten – darauf müssen Unternehmer achten

Vor allem Gastronomen und Unternehmen mit direktem Kundenkontakt sind stark von der Coronakrise betroffen. Trotz zahlreicher staatlicher Förderungen und Entlastungen mussten bereits zahlreiche Unternehmer ihre berufliche Existenz aufgeben, da die gewohnten Umsätze nicht erreicht werden können.

Umso wichtiger ist es, sich strikt an aktuell geltende Auflagen zu halten und keine zusätzlichen Bußgelder oder temporäre Schließungen in Kauf zu nehmen. Durch die Aufbewahrung von Kundendaten können Infektionsketten frühzeitig unterbrochen und das Coronavirus eingedämmt werden. Je besser uns das gelingt, desto früher können wir zu unserem gewohnten Alltag zurückkehren – im Interesse aller Unternehmer und Verbraucher.

Kommen wir nun zu Ihren Pflichten und Rechten bezüglich der Kontakterhebung in Coronazeiten:

  • Die personenbezogenen Daten dürfen nicht von Dritten eingesehen werden können
  • Alle persönlichen Daten müssen sicher aufbewahrt werden
  • Aushändigung der Daten bei Bedarf (Verdacht auf eine Infektion)
  • Aufklärung der Gäste über Aufbewahrungsdauer und Grund der Kontaktdatenerhebung
  • Verweigerung des Zutritts bei Nichtabgabe persönlicher Daten
  • Eintrittsverweigerung bei überschrittener Kapazität der Gäste

Fazit zur Kontaktdatenerhebung während der Coronapandemie

Vor allem in solch schweren Zeiten müssen wir aufeinander vertrauen und uns auf unsere Mitmenschen verlassen können. Auch wenn unsere Persönlichkeitsrechte temporär beschnitten werden, ist es wichtig, sich an die geltenden Auflagen zu halten, um der Pandemie Einhalt gewähren zu können. Da die Bestimmungen zur Sammlung und Aufbewahrung sensibler Kontaktdaten von Gästen sehr konkret sind und eine Einsicht Dritter unterbinden, brauchen Sie sich keine Sorgen um eine mögliche Weitergabe zu machen. Ihre Kontaktdaten werden durch die Unternehmen sicher verwahrt und nach der Ablaufzeit zuverlässig vernichtet.

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