• Möchten Sie über ein Unrecht bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen?

  • Sie benötigen eine wirkungsvolle Strategie in einem langwierigen Verfahren.

  • JUSLEGAL nimmt mit Ihnen die hohen Hürden bis zur Verfahrenseröffnung.

  • Dr. Hauke Scheffler war selbst am EGMR tätig und vertritt jetzt Mandanten vor dieser höchstrichterlichen Instanz.

Grund- und Menschenrechte

Tätigkeit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Vorbereitung und Durchführung der Klage bis zur letzten Instanz

Ihr Fels in der Brandung


In Europa stehen zahlreiche juristische Mittel zur Verfügung. Eine besondere Errungsschaft sind die Grund- und Menschenrechte.

Sind Sie am Ende der Instanzen der ordentlichen Gerichte angelangt, fühlen sich aber weiterhin in Ihren Grundrechten verletzte, ist der Gang zu Bunderverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oft der letzte Rettungsanker.

Zu nennen wäre:

  • Das Individualbeschwerdeverfahren nach Artikel 34 EMRK
  • Das Staatenbeschwerdeverfahren nach Artikel 33 EMRK
  • Das Gutachtenverfahren nach Artikel 47 EMRK

Schon an die Eröffnung solcher Verfahrens werden hohe Anforderung gestellt. Ohne einen versierten und fachkundigen Rechtsbeistand gehen die Chancen für den Erfolg eines solchen Verfahrens gegen Null.

Aber Aufgeben ist nicht unsere Sache.

​JusLegal vertritt Ihre Interessen bis zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gemeinsam mit Ihnen im Streit um das Grundgesetz und die ​Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Dr. Hauke Scheffler war 1998/99 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg tätig und berät seit dem regelmässig Mandanten wegen des Verdachts von Verstössen gegen Verfassungsrecht ​und / oder  die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK). ​Die Konvention (genau: zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“). https://www.menschenrechtskonvention.eu/

Bereits während des rechtswissenschaftlichen Studiums konnte der Gründer von JusLegal und jetziger Geschäftsführer von JUSLEGAL, Herr RA Dr. Scheffler, die genannten Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte begleiten. Innerhalb der letzten Jahrzehnte wurden zahlreiche Mandanten in Fragen des Verfassungsrechts sowie der Grund- und Menschenrechte beraten.

Planen Sie ein Verfahren gegen einen Europäischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? Bei JUSLEGAL berät man Sie.

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