Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Langjährige Erfahrung im Urheberrecht
Ihr Fels in der Brandung
Anwalt Urheberrecht München | Juslegal.de
Das Urheberrecht räumt Ihnen weitreichende Rechtsbefugnisse ein.
Ihre Werke gehören alleine Ihnen. Das Urheberrecht kann niemals übertragen werden, sondern nur das Nutzungsrecht.
Sie haben das Recht, bei einer Verletzung Ihres Urheberrechts, eine Entschädigung im lukrativen Ausmaß zu erwirken. Sollte Ihnen ein Verstoß vorgeworfen werden, müssen Sie sich andersherum mit aller Kraft zur Wehr setzen, um hohe Kosten zu vermeiden.
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Dr. Hauke Scheffler von Juslegal der optimale Ansprechpartner für solche komplizierten Szenarien.
Schützen Sie Ihre Werke!
Als Medienschaffender, Künstler, Autor, Agentur, Politiker oder Schauspieler rührt der Wert Ihres Werkes oder Ihrer Dienstleistung im Urheberrecht München.
Doch sofern Sie Ihre Ansprüche nicht aktiv durchsetzen und sich gegen eine missbräuchliche Nutzung Ihrer Werke wehren, ist es nutzlos für Sie!
Sofern Sie an einer kommerziellen Lizenzvergabe Ihrer Werke interessiert sind, ist eine wirkungsvolle Vertragsgestaltung das A und O.
Sollten Sie hingegen eine Abmahnung erhalten haben, müssen Sie aktiv werden, um die teils horrenden Folgekosten zu vermeiden.
Was ist eigentlich das Urheberrecht?
Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?
Das Urheberrechtsgesetz schützt jegliche Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Nach § 2 UrhG gehören dazu insbesondere:
Als Urheber eines dieser Werke sind Sie alleine dazu berechtigt zu entscheiden, was mit Ihren Werken passiert (Ausschließlichkeitsrechte). Das München Urheberrecht soll also Hersteller eines Werkes oder diejenigen, die die Nutzungsrechte erworben haben, vor einer Benachteiligung durch die nicht gestattete Nutzung der Werke durch einen Dritten, schützen (§ 11 UrhG). Zudem soll sichergestellt werden, dass er eine angemessene Vergütung durch die Nutzung erhält.
Wann sind Werke nur eingeschränkt geschützt?
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die ungefragte Verwendung von Werken keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran hat, diese Werke zu nutzen.
Dabei greifen die sogenannten Schrankenbestimmungen, die zur Anwendung kommen, beispielsweise
Jegliche gewerbliche Nutzungen sind allerdings nur Anfrage zulässig.
Urheberrecht, Medienrecht und Presserecht – Wie hängt das zusammen?
Das Presserecht und das Medienrecht regulieren berücksichtigen urheberrechtliche Grundlagen und präzisieren dieses in einigen Bereichen. Aufgabe des Medienrechts ist die Regelung öffentlicher und privater Information und Kommunikation und umfasst Bereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts. Der zivilrechtliche Umfang besteht im Groben aus dem Urheberrecht.
Das Presserecht hingegen ist wiederum ein Teil des Medienrechts, doch wird in Deutschland von den Ländern und nicht dem Bund bestimmt.
Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung kann im arbeitsrechtlichen Zusammenhang, vom Arbeitgeber als Vorstufe zur Kündigung oder im urheberrechtlichen Zusammenhang vorkommen.
Letzteres meint ein Schreiben, dass eine Aufforderung zur Unterlassung einer bestimmten Handlung, wie etwa die Verwendung eines Werkes, auffordert. Sie können als Vorstufe zum Gerichtsverfahren betrachtet werden und soll als Warnung verstanden werden. Sie ist für beide Beteiligten zwar günstiger als ein Gerichtsverfahren, doch geht in der Regel mit Kosten für den Empfänger einher, der die Rechtskosten zu tragen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen soll.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt zur Abwehr hinzuziehen.
Was ist das Urheberpersönlichkeitsrecht?
Das Urheberpersönlichkeitsrecht meint den Schutz durch eine Unveränderlichkeit (Entstellungsschutz, § 14 UrhG).
Zudem räumt es dem Urheber das Recht ein zu entscheiden, wann und wie das Werk veröffentlicht werden darf (§ 12 UrhG).
§ 13 UrhG gehört ebenfalls Urheberpersönlichkeitsrecht berechtigt den Urheber zur Anerkennung der Urheberschaft. Er darf somit entscheiden, ob seine Schöpfung mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist oder nicht.
Wie ein Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht in München Sie unterstützen kann
Fähige Rechtsanwälte in München für Urheberrecht können Sie auf unterschiedlichen Wegen unterstützen. In manchen Situationen kommen Sie um die Beauftragung einer Kanzlei für Urheberrecht nicht herum.
Ohne Durchsetzung ist das Urheberrecht nutzlos für Sie!
Urheber- und Medienrecht sind für Sie als Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke ein Segen. Beide stehen auf Ihrer Seite und ermöglichen Ihnen aus kreativen Werken ein Geschäft zu entwickeln.
Doch wenn Sie nicht aktiv dafür sorgen, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden, ist das Konzept wertlos für Sie.
Ohne Schutz Ihrer Werke, Medien und Leistungen und ohne aktive Verfolgung von Verstößen, können Sie nicht mit Rechtssicherheit rechnen.
Juslegal | Ihr Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht in München und Umgebung
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfügt Juslegal über tiefgründige Expertise Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Medienrecht.
Die Mandanten profitieren von einer langjährigen Erfahrung in urheberrechtlichen Streitverfahren und der Abwehr von Abmahnungen.
Vertrauen Sie auf eine erstklassige Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in München und bundesweit.
Juslegal in München
Nur einen Steinwurf vom Bayerischen Landtag entfernt, befindet sich die Kanzlei Juslegal in der Keplerstraße 1 in Bogenhausen.
Die Umgebung ist geprägt von schönen Altbauten und Restaurants. Wenn Sie Ihr Anliegen mit uns besprechen wollen, empfängt Herr Dr. Hauke Scheffler Sie gerne.