Softwarerecht – rechtliche Lösungen für Entwickler, Anbieter & Nutzer

Software ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – ob als Kaufprodukt, im Rahmen von Lizenzmodellen oder als cloudbasierte Lösung. Mit der zunehmenden Komplexität technischer Systeme steigen jedoch auch die rechtlichen Herausforderungen. Im Softwarerecht geht es längst nicht mehr nur um klassische Lizenzverträge, sondern um vielfältige Fragestellungen zu Entwicklung, Vertrieb, Nutzung und Haftung. JusLegal bietet Ihnen hier eine spezialisierte Beratung – fundiert, praxisnah und auf Augenhöhe.

Unsere Expertise im Softwarerecht

Als spezialisierte Kanzlei im IT-Recht und Softwarerecht begleiten wir sowohl Start-ups als auch etablierte Softwareunternehmen, Agenturen, IT-Dienstleister und Endanwender bei der rechtlichen Ausgestaltung und Absicherung ihrer Projekte. Unser Ziel: rechtssichere Verträge, klare Verantwortlichkeiten und langfristig tragfähige Geschäftsmodelle.

Typische Beratungsfelder im Softwarerecht:

  • Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen (Proprietär / Open Source / Hybrid)
  • Vertragsgestaltung für Softwareentwicklung, Individualprogrammierung und agile Projekte
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) zur Projektabsicherung
  • Regelung von Rechten am Quellcode und Schutz geistigen Eigentums
  • Gestaltung und Prüfung von Software-as-a-Service (SaaS)- und ASP-Modellen
  • Service Level Agreements (SLA) und Wartungsverträge
  • Umgang mit Drittanbietersoftware und Integration externer Entwickler
  • Einbindung von Software Escrow (Treuhandlösungen)
  • Rechtliche Absicherung beim Key-Handel und bei Softwareweiterverkäufen

Sie Software selbst entwickeln, als Dienstleister betreuen oder als Händler vertreiben – wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtlich wasserdicht sind und Ihre Position optimal gesichert ist.

Rechtssicherheit von Anfang an – für Projekte, Partnerschaften & Vertrieb

Gerade bei komplexen Entwicklungsprojekten oder dem Einsatz externer Dienstleister ist es entscheidend, bereits zu Beginn klare vertragliche Regelungen zu treffen. Wer besitzt die Rechte am Code? Wer haftet im Störungsfall? Was passiert beim Wechsel des Hosting-Partners?

Mit JusLegal an Ihrer Seite profitieren Sie von juristischer Weitsicht und technischem Verständnis – eine Kombination, die im Softwarerecht den Unterschied macht. Wir wissen, welche Klauseln funktionieren, wie Sie sich gegen Abmahnrisiken schützen und welche vertraglichen Spielräume es im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung gibt.

Softwarerecht bei JusLegal – spezialisiertes Know-how für Ihr Business

Ganz gleich, ob Sie eine neue Anwendung entwickeln, bestehende Software weitervermarkten oder externe Module integrieren – wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Aspekten rund um Software, Lizenzen und digitale Geschäftsmodelle.

Mit JusLegal erhalten Sie:

  • Fachanwaltliche Beratung im Softwarerecht
  • Unterstützung bei Vertragsgestaltung, Prüfung und Verhandlung
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen
  • Begleitung bei rechtlichen Auseinandersetzungen – außergerichtlich & prozessual

Jetzt beraten lassen – mit JusLegal rechtlich abgesichert

Sie möchten Ihre Software rechtssicher entwickeln, vertreiben oder lizenzieren? Dann sind Sie bei uns richtig. Unsere spezialisierten Anwälte für Softwarerecht stehen Ihnen mit Erfahrung, technischer Affinität und juristischer Präzision zur Seite. Sichern Sie sich jetzt Ihre individuelle Beratung bei JusLegal.

JusLegal – Ihre Kanzlei für Softwarerecht und digitale Zukunft.

Herr RA Dr. Hauke Scheffler ist in seinem Dezernat nicht tätig in folgenden Rechtsgebieten:

Urheberrecht / IT Recht / Gewerblicher Rechtsschutz / Markenrecht / Berufsrecht / Wettbewerbsrecht – Gehört zum Dezernat Dr. Jörg Dunker

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht - Gehört zum Dezernat RAin Svetlana Schmidbauer-Lomas, Fachanwältin für Strafrecht

Steuerrecht – Dezernat RA Jürgen F. Berners, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht